Corona-Notbremse beschlossen

Liebe Kunden*innen, der Bundesrat hat in einer Sondersitzung die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Bundespräsident Steinmeier hat unterzeichnet. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Und jetzt die gute Nachricht für alle Blumenfreunde

Bild von M. H. auf Pixabay

Blumengeschäfte und Gärtnereien können unabhängig von der Inzidenzzahl öffnen, da Blumen und Pflanzen zum täglichen Bedarf gehören.

Natürlich gelten weiterhin die Hygieneauflagen! Bitte tragen Sie vor und im Laden und Gärtnerei einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie Abstand. In unser Blumengeschäft dürfen 2 Kunden*innen gleichzeitig. Es steht Desinfektionsmittel zur Händedesifektion bereit.

Ostern 2021

Osterwoche

Die Osterwoche läuft wie immer. Als Blumengeschäft dürfen wir weiterhin auch ohne Voranmeldung geöffnet haben.

Natürlich gelten weiterhin die Hygienemaßnahmen. Direkt am Ladeneingang können Sie sich Ihre Hände desinfizieren. Ladentür und Ladentisch werden regelmäßig desinfiziert. Bargeldloses Zahlen ist mit EC-Karte oder Paypal-App möglich.

Narzisse

Im Laden sollten sich nicht mehr als zwei Kunden gleichzeitig aufhalten. Da wir beim Beraten und Bedienen mit im Laden sind, kann sonst der Abstand zueinander nicht ausreichend eingehalten werden. Bitte beachten Sie auch die Maskenpflicht! Im Laden, im Freibereich und auf dem Parkplatz ist das Tragen einer FFP2 oder medizinischen Maske vorgeschrieben!

Wir bitten Sie Ihre Blumenwünsche frühzeitig vorzubestellen! 

Am Gründonnerstag, 1. April haben wir das Blumengeschäft auch nachmittags von 15 bis 18 Uhr geöffnet!

Am Ostersamstag, 3. April von 8 bis 12 Uhr geöffnet! 

 

 

Weiterhin geöffnet!

In der aktuellen Corona-Verordnung bzw. in der Übersicht der Landesregierung zu den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Blumengeschäfte, Gärtnereien und Gartencenter nicht zu den Einzelhandelsgeschäften gehören, die wegen schwankenden Inzidenzzahlen geschlossen werden muss.

Gemäß § 1 c Abs. 2 S. 3 der aktuellen Corona VO sind die o.a. Unternehmen ausdrücklich von den Schließungen ausgenommen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Verfügungen genannt werden.

Das heißt wir sind von den Rücknahmen der Lockerungen im Kreis Böblingen nicht betroffen! Wir haben weiterhin geöffnet!

Unsere Öffnungszeiten:

Blumengeschäft: Montag bis Samstag vormittags von 8.30 bis 13 Uhr; Mo, Di, Do und Fr nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung.

Gärtnerei: Montag bis Samstag vormittags nach vorheriger Terminvereinbarung, Mo, Di, Do und Fr nachmittags von 15 bis 18 Uhr.

Frühlingsblüher-Verkauf auch in der Gärtnerei

Nachdem nun unser Blumengeschäft seit dem 1. März wieder geöffnet ist, verkaufen wir auch Frühlingsblüher direkt aus den Gewächshäusern unserer Gärtnerei.

Die Öffnungszeiten der Gärtnerei: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Nachmittag 15 bis 18 Uhr. Samstag Vormittag von 9 bis 12.30 Uhr! Andere Zeiten nach vorheriger Vereinbarung! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Nur „Call or Click & Collect“ möglich!

Seit dieser Woche ist nach der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg für nicht systemrelevante Einzelhandelsgeschäfte der Verkauf von Ware über das sogenannte „Click & Collect“ erlaubt. Über diese Möglichkeit Ihnen das Leben ein wenig bunter zu machen sind wir froh.

Damit Sie nicht enttäuscht vor unserem Laden stehen, möchten wir Sie hiermit noch einmal auf die Besonderheiten der derzeitigen Möglichkeiten hinweisen. Bestellungen bitte per Telefon (vormittags zwischen 9 und 12 Uhr) oder Mail. Abholung oder Lieferung zwei Tage später möglich.

Auszug aus der Veröffentlichung des Landes:

• Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten.
• Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygienekonzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden

D.h.: Bitte kommen Sie nicht auf „Gut Glück!“. Wir dürfen Ihnen ohne vorherige Bestellung KEINE Ware verkaufen. Die Strafen für Verstöße gegen die Verordnung sind empfindlich hoch. Wir halten auch nur bedingt Waren vor. Verderbliche Ware – insbesondere Schnittblumen – beschaffen wir auf Ihre vorherige Bestellung. Alles andere wäre unwirtschaftlich und schadet uns in der eh schon schwierigen Situation. Daher auch die zwei Tage Vorlaufzeit. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Ab 14. Januar starten wir wieder!

Ab Donnerstag, 14. Januar 2020 starten wir mit einem kleinen bunten Angebot ins neue Jahr.

Laut Corona-Verordnung des Landes sind wieder Abholungen möglich.

Bitte bestellen Sie per Telefon oder Mail. Am übernächsten Tag können Sie die Bestellung bei uns, zu einem vereinbarten Termin und unter Einhaltung der Hygienevorschriften, im Blumengeschäft abholen oder zu einem ermäßigten Satz von 4 Euro (Darmsheim und Dagersheim) zustellen lassen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir nur ein verkleinertes Sortiment vorhalten können. Danke!

Unser Angebot (noch im Aufbau)!

Bestelltelefon: 07031 671756 von 9 bis 12 Uhr.

Mail: gaertnerei-mornhinweg@t-online.de (BITTE RÜCKRUFNUMMER ANGEBEN!)

 

 

 

Zum Jahresende

liebe Kundinnen und Kunden, diese Jahr hat uns allen so einiges abverlangt und vor neue Herausforderungen gestellt.

Als wir Mitte März unser Blumengeschäft aufgrund der Corona-Verordnung des Landes schließen mussten, hatten wir wenigstens die Möglichkeit selbst erzeugte Waren in unserer Gärtnerei zu verkaufen. Es war Saison der Frühlingsblüher, der ersten Gemüsesetzlinge und Kräuter. Ein nicht so erwarteter Zuspruch hat uns gezeigt, wie Sie, liebe Kundschaft, es schätzt, noch einen Gärtner im Ort zu haben. Die ersten zaghaften Versuche unsere Artikel via Internet zu verkaufen, wurden auch gerne angenommen. Gut, dass Homepage, Facebook und Co. schon immer hobbymäßig selbst betrieben werden und somit schnell und immer aktuell reagiert werden konnte. Allerdings ist es, wie wohl viele von Ihnen wissen, auch sehr zeitaufwändig. Was sonst direkt über den Ladentisch verkauft wird, muss fotografiert, beschrieben und eingestellt werden. Bestellungen per Mail oder Telefon müssen erfasst, gerichtet, berechnet und geliefert werden. Aber man lernt. Und es ging gut. Am 23. April durften wir unseren Blumenladen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Ein Spuckschutz an der Kasse und eine Einbahnstraßenregeung durch Pfeile am Boden wurden installiert. Der Zugang auf 2 Personen begrenzt. Da aber unser Freilandverkauf für die Abstandsregeln viel zu klein war, wurden Beet- und Balkonpflanzen ausschließlich in der Gärtnerei verkauft. Auch diese hatten wir Corona-Verordnungsgerecht eingerichtet. Wir waren begeistert. Mit einem so großen Zuspruch hatten wir nicht gerechnet. Da für fast alle eine Reise im Sommer in weite Ferne gerückt war, wollte man es sich Zuhause schön machen. Pflanzen für Beet, Balkon, Terrasse und Fensterbank standen hoch im Kurs. Ohne die Mithilfe unserer Töchter, die für die Hauptsaison in unserer Gärtnerei extra einen Teil ihres Jahresurlaubs opferten, hätten wir es nicht geschafft.

Nach dieser guten Beet- und Balkonpflanzensaison, waren wir noch sehr optimistisch. Doch leider hat das laufende Jahr gezeigt, wie sehr uns die Veränderungen wegen der Pandemie beeinträchtigen. Blumen für Feste wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstage u.s.w. wurden nicht gebraucht, weil diese ausfielen oder nur in ganz kleinen Rahmen stattfanden. Auch der Blumenschmuck für Beerdigungen ging deutlich zurück. Teilweise fanden Trauerfeiern ganz ohne Blumen zum Gedenken an den Verstorbenen statt.

Wie wir alle wissen, kam es leider zu der befürchteten zweiten Corona-Welle im Herbst. Und so sind wir seit dem 16. Dezember im Lockdown. Es wurde uns nur noch erlaubt auszuliefern. Mit dem Lieferservice konnten wir einen geringen Teil des sonst an Weihnachten erzielten Umsatzes erreichen. Nach Weihnachten können wir diesen Dienst leider nicht mehr anbieten. Es ist einfach nicht wirtschaftlich verderbliche Ware vorzuhalten. Dafür bitten wir um Verständnis. Wir ziehen uns bis zum vorläufig geplanten Ende des Lockdown am 10. Januar 2021 ins Büro und Gärtnerei zurück. Für Blumenschmuck für Beerdigungen und Trauerfeiern bleiben wir dienstbereit.

Auch wenn die Verordnungen des Landes uns als Einzelhändler und insbesondere als Gärtner und Floristen in manchen Punkten sehr benachteiligen, stehen wir hinter den Entscheidungen zur Coronabekämpfung. Für uns ist es vorrangiges Ziel gemeinsam diese Krankheit in den Griff zu bekommen. Trotz beginnender Impfungen ist es wichtig sich weiter an die Regeln zu halten. Helfen Sie mit, dann helfen Sie auch uns!

Zum Schluss wollen wir Ihnen und Ihren Familien für den Start in das neue Jahr und Jahrzehnt viel Gesundheit, Zuversicht und Mut wünschen. Wir freuen uns sie hoffentlich ab Mitte Januar wiederzusehen.

Frohe Weihnachten!

und wie es weitergeht!

Allen unseren Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Freunden

wünschen wir ein frohes und gemütliches Weihnachten!

Bleiben Sie gesund und sorgen Sie mit Ihrem Verhalten dafür, dass wir bald wieder ein wenig mehr Normalität genießen können!

weihnachtlich dekorierte ChristroseWir werden, wie schon vor Weihnachten, bis zum vorgesehenen Ende des Lockdown am 10. Januar 2021 unser Geschäft, wie in der Landesverordnung vorgesehen, geschlossen halten! Es werden in dieser Zeit keine Bestellungen ausgeliefert. Dies würde wirtschaftlich keinen Sinn machen.

Für Blumenbestellungen im Trauerfall können Sie uns telefonisch unter 07031 674934 oder 0170 3510855 erreichen. Wir machen dann einen persönlichen Gesprächstermin aus.

Wir hoffen, dass wir uns ab 11. Januar 2021 unter besseren Voraussetzungen wiedersehen!

Bleiben Sie uns gewogen!

Ihre Gärtnermeister Ulrich und Heidi Mornhinweg

 

Verständnis und Anteilnahme

Da wir wegen des aktuellen Lockdowns von vielen unseren Kunden viel Anteilnahme und Verständnis für unsere durchaus schwierige Situation erfahren, wollen wir uns einfach einmal bedanken!

Amaryllis kurz Zapfen KugelAlle die uns Mut zusprechen und bedauern, dass wir derzeit unser Geschäft geschlossen halten müssen, sei unser Dank. Auch die, die es gut mit uns meinen, uns Ratschläge und Tipps geben, wollen uns nur helfen. Auch das finden wir sehr schön. Doch wir müssen darauf verweisen, dass es uns VERBOTEN ist, Ware – ob nun bestellt oder im offenen Angebot – vor die Türe zu stellen, mit Bezahlung über eine sogenannte Vertrauenskasse. Auch der Bäcker nebenan darf nicht für uns kassieren. Hinweise, dass dies so ähnlich in anderen Blumengeschäften in der Stadt gemacht wird, interessieren uns nicht. Es ist einzig möglich Ware auszuliefern und diese mit der angehefteten Rechnung zu überweisen! KONTAKTLOS!

Wir müssen und wollen uns an die Vorschriften halten, auch wenn diese vielleicht teilweise ungerecht sind.  Neben dem schlechten Schlaf, den uns die Sorge über Angehörige und unseren Betrieb beschert, wollen wir keine Sorgen wegen Nichteinhaltung von Vorschriften der Coronaverordnung oder der Bonpflicht haben.

Wir bitten noch einmal alle um Verständnis und hoffen, dass wir gemeinsam diese schwierige Zeit überstehen.

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