Liebe Kunden*innen, der Bundesrat hat in einer Sondersitzung die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Bundespräsident Steinmeier hat unterzeichnet. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Und jetzt die gute Nachricht für alle Blumenfreunde
Blumengeschäfte und Gärtnereien können unabhängig von der Inzidenzzahl öffnen, da Blumen und Pflanzen zum täglichen Bedarf gehören.
Natürlich gelten weiterhin die Hygieneauflagen! Bitte tragen Sie vor und im Laden und Gärtnerei einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie Abstand. In unser Blumengeschäft dürfen 2 Kunden*innen gleichzeitig. Es steht Desinfektionsmittel zur Händedesifektion bereit.