Aktuell

Alle Jahre wieder…

Wie jedes Jahr wollen wir auch heuer wieder auf die Eisheiligen aufmerksam machen. Natürlich juckt es in den Fingern – das Wetter ist schön, vor Lebensmittel- und Baumärkten sieht man die einjährigen Sommerblüher stehen und möchte loslegen.
Doch man dürfte uns nicht Fachgeschäft nennen, wenn wir nicht richtig fachlich beraten. Und dazu gehört der Hinweis, dass wir derzeit noch immer mit Nachtfrösten rechnen müssen, welche die bunte Blumenpracht schädigen oder gar vernichten können. Auch zu früh ausgepflanzte Gemüsejungpflanzen leiden unter kalten oder gar frostigen Temperaturen bei Nacht. Ein ungeheiztes Hobby-Gewächshaus bietet so gut wie keinen Schutz.
40 jährige Berufserfahrung, zu der auch immer die Wetterbeobachtung zählt, lassen uns auch dieses Jahr ziemlich sicher sein, dass die Eisheiligen Mitte Mai sein werden. Bis dahin geht es den Pflanzen, die wir in unseren geheizten Gewächshäusern für Sie produzieren, sehr gut und sie können nachher bei Ihnen auf Balkon, Trasse oder Garten ihre ganze Pracht entfalten.

Ulrich und Heidi Mornhinweg
Gärtnermeister

Corona-Notbremse beschlossen

Liebe Kunden*innen, der Bundesrat hat in einer Sondersitzung die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Bundespräsident Steinmeier hat unterzeichnet. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Und jetzt die gute Nachricht für alle Blumenfreunde

Bild von M. H. auf Pixabay

Blumengeschäfte und Gärtnereien können unabhängig von der Inzidenzzahl öffnen, da Blumen und Pflanzen zum täglichen Bedarf gehören.

Natürlich gelten weiterhin die Hygieneauflagen! Bitte tragen Sie vor und im Laden und Gärtnerei einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie Abstand. In unser Blumengeschäft dürfen 2 Kunden*innen gleichzeitig. Es steht Desinfektionsmittel zur Händedesifektion bereit.

Ostern 2021

Osterwoche

Die Osterwoche läuft wie immer. Als Blumengeschäft dürfen wir weiterhin auch ohne Voranmeldung geöffnet haben.

Natürlich gelten weiterhin die Hygienemaßnahmen. Direkt am Ladeneingang können Sie sich Ihre Hände desinfizieren. Ladentür und Ladentisch werden regelmäßig desinfiziert. Bargeldloses Zahlen ist mit EC-Karte oder Paypal-App möglich.

Narzisse

Im Laden sollten sich nicht mehr als zwei Kunden gleichzeitig aufhalten. Da wir beim Beraten und Bedienen mit im Laden sind, kann sonst der Abstand zueinander nicht ausreichend eingehalten werden. Bitte beachten Sie auch die Maskenpflicht! Im Laden, im Freibereich und auf dem Parkplatz ist das Tragen einer FFP2 oder medizinischen Maske vorgeschrieben!

Wir bitten Sie Ihre Blumenwünsche frühzeitig vorzubestellen! 

Am Gründonnerstag, 1. April haben wir das Blumengeschäft auch nachmittags von 15 bis 18 Uhr geöffnet!

Am Ostersamstag, 3. April von 8 bis 12 Uhr geöffnet! 

 

 

Weiterhin geöffnet!

In der aktuellen Corona-Verordnung bzw. in der Übersicht der Landesregierung zu den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Blumengeschäfte, Gärtnereien und Gartencenter nicht zu den Einzelhandelsgeschäften gehören, die wegen schwankenden Inzidenzzahlen geschlossen werden muss.

Gemäß § 1 c Abs. 2 S. 3 der aktuellen Corona VO sind die o.a. Unternehmen ausdrücklich von den Schließungen ausgenommen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Verfügungen genannt werden.

Das heißt wir sind von den Rücknahmen der Lockerungen im Kreis Böblingen nicht betroffen! Wir haben weiterhin geöffnet!

Unsere Öffnungszeiten:

Blumengeschäft: Montag bis Samstag vormittags von 8.30 bis 13 Uhr; Mo, Di, Do und Fr nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung.

Gärtnerei: Montag bis Samstag vormittags nach vorheriger Terminvereinbarung, Mo, Di, Do und Fr nachmittags von 15 bis 18 Uhr.

Frühlingsblüher-Verkauf auch in der Gärtnerei

Nachdem nun unser Blumengeschäft seit dem 1. März wieder geöffnet ist, verkaufen wir auch Frühlingsblüher direkt aus den Gewächshäusern unserer Gärtnerei.

Die Öffnungszeiten der Gärtnerei: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Nachmittag 15 bis 18 Uhr. Samstag Vormittag von 9 bis 12.30 Uhr! Andere Zeiten nach vorheriger Vereinbarung! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Wir dürfen wieder öffnen!

Liebe Kundinnen und Kunden, die Landesregierung hat entschieden, dass Blumengeschäfte und Gärtnereien ab dem 1. März wieder öffnen dürfen, damit die über mehrere Monate gewachsenen Pflanzen nicht vernichtet werden müssen. Natürlich freuen wir uns über diese Entscheidung, da unser Einkommen einzig vom Umsatz unseres Geschäftes abhängig ist. Da die erneuerte Corona-Landesverordnung noch nicht steht, wissen wir noch nicht genau in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen wir öffnen dürfen. Was aber auf alle Fälle schon fest steht ist, dass auch weiterhin Masken im und auch vor dem Laden und auch in der Gärtnerei getragen werden müssen. Wir bitten Sie auch eindringlich sich an die Abstandsregeln zu halten. Zur Händedesinfektion stellen wir Spender bereit, Ladentür und Tisch werden regelmäßig gereinigt. Nutzen Sie die Möglichkeit des kontaktlosen Zahlens per EC-Cash.

Um es für uns planbarer zu machen und damit die Kontaktzeiten so kurz wie möglich sind, bitten wir Sie auch weiterhin ihre Wünsche möglichst frühzeitig zu bestellen. Schauen Sie dafür auch auf unsere Homepage unter Angebote. Dort haben wir z.B. unsere vielfältige Auswahl an Stiefmütterchen und Hornveilchen eingestellt.

Nur „Call or Click & Collect“ möglich!

Seit dieser Woche ist nach der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg für nicht systemrelevante Einzelhandelsgeschäfte der Verkauf von Ware über das sogenannte „Click & Collect“ erlaubt. Über diese Möglichkeit Ihnen das Leben ein wenig bunter zu machen sind wir froh.

Damit Sie nicht enttäuscht vor unserem Laden stehen, möchten wir Sie hiermit noch einmal auf die Besonderheiten der derzeitigen Möglichkeiten hinweisen. Bestellungen bitte per Telefon (vormittags zwischen 9 und 12 Uhr) oder Mail. Abholung oder Lieferung zwei Tage später möglich.

Auszug aus der Veröffentlichung des Landes:

• Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten.
• Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygienekonzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden

D.h.: Bitte kommen Sie nicht auf „Gut Glück!“. Wir dürfen Ihnen ohne vorherige Bestellung KEINE Ware verkaufen. Die Strafen für Verstöße gegen die Verordnung sind empfindlich hoch. Wir halten auch nur bedingt Waren vor. Verderbliche Ware – insbesondere Schnittblumen – beschaffen wir auf Ihre vorherige Bestellung. Alles andere wäre unwirtschaftlich und schadet uns in der eh schon schwierigen Situation. Daher auch die zwei Tage Vorlaufzeit. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.