In der aktuellen Corona-Verordnung bzw. in der Übersicht der Landesregierung zu den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Blumengeschäfte, Gärtnereien und Gartencenter nicht zu den Einzelhandelsgeschäften gehören, die wegen schwankenden Inzidenzzahlen geschlossen werden muss.
Gemäß § 1 c Abs. 2 S. 3 der aktuellen Corona VO sind die o.a. Unternehmen ausdrücklich von den Schließungen ausgenommen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Verfügungen genannt werden.
Das heißt wir sind von den Rücknahmen der Lockerungen im Kreis Böblingen nicht betroffen! Wir haben weiterhin geöffnet!
Unsere Öffnungszeiten:
Blumengeschäft: Montag bis Samstag vormittags von 8.30 bis 13 Uhr; Mo, Di, Do und Fr nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung.
Gärtnerei: Montag bis Samstag vormittags nach vorheriger Terminvereinbarung, Mo, Di, Do und Fr nachmittags von 15 bis 18 Uhr.