Seit dieser Woche ist nach der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg für nicht systemrelevante Einzelhandelsgeschäfte der Verkauf von Ware über das sogenannte „Click & Collect“ erlaubt. Über diese Möglichkeit Ihnen das Leben ein wenig bunter zu machen sind wir froh.
Damit Sie nicht enttäuscht vor unserem Laden stehen, möchten wir Sie hiermit noch einmal auf die Besonderheiten der derzeitigen Möglichkeiten hinweisen. Bestellungen bitte per Telefon (vormittags zwischen 9 und 12 Uhr) oder Mail. Abholung oder Lieferung zwei Tage später möglich.
Auszug aus der Veröffentlichung des Landes:
• Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten.
• Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygienekonzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden
D.h.: Bitte kommen Sie nicht auf „Gut Glück!“. Wir dürfen Ihnen ohne vorherige Bestellung KEINE Ware verkaufen. Die Strafen für Verstöße gegen die Verordnung sind empfindlich hoch. Wir halten auch nur bedingt Waren vor. Verderbliche Ware – insbesondere Schnittblumen – beschaffen wir auf Ihre vorherige Bestellung. Alles andere wäre unwirtschaftlich und schadet uns in der eh schon schwierigen Situation. Daher auch die zwei Tage Vorlaufzeit. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.